Rechtsprechung
FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2004 - 2 K 373/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerpflicht für von einer Stadt für den Bau einer Kläranlage erhaltene Investitionskostenzuschüsse; Zweck echter Zuschüsse; Entgelteigenschaft echter Zuschüsse; Zuschusszahlungen der öffentlichen Hand als umsatzsteuerbares Entgelt für eine Lieferung und sonstige ...
- Judicialis
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 10 Abs. 1 S. 2; ; LWaG M-V § 40 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuerbarkeit von Investitionskostenzuschüssen für den Bau einer Kläranlage; Umsatzsteuer 1993
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umsatzsteuerbarkeit von Investitionskostenzuschüssen für den Bau einer Kläranlage - Umsatzsteuer 1993
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 20.12.2001 - V R 81/99
Umsatzsteuerpflicht bei Übernahme der Abwasserbeseitigungspflicht
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2004 - 2 K 373/03
Nach der Rechtsprechung (vgl. insbesondere BFH, Urteil vom 20.12.2001 - V R 81/99, BFHE 197, 352, BStBl. II 2003, 213 - Zuschuss für Kläranlage) können Zuschusszahlungen der öffentlichen Hand dann umsatzsteuerbares Entgelt für eine Lieferung und sonstige Leistung sein, wenn der Zahlungsempfänger im Auftrag der öffentlichen Hand eine Aufgabe aus deren Kompetenzbereich übernimmt und die Zuschusszahlung damit zusammenhängt. - BFH, 10.01.2002 - V B 127/01
USt; kommunale Abwasserbeseitigung
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2004 - 2 K 373/03
Insoweit verweist der Senat auf seine rechtskräftig gewordenen Urteile vom 22.07.1997 - 2 K 151/96, bestätigt durch Beschluss des BFH vom 03.02.1999 - I B 122/97 (…BFH/NV 1999, 974) und vom 29.05.2001 - 2 K 139/97, ebenfalls bestätigt durch Beschluss des BFH vom 10.01.2002 - V B 127/01 (BFH/NV 2002, 683). - BFH, 03.02.1999 - I B 122/97
Beitrittsgebiet; Übergangsregelung zur Zusammenfassung von Wasser- und …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.11.2004 - 2 K 373/03
Insoweit verweist der Senat auf seine rechtskräftig gewordenen Urteile vom 22.07.1997 - 2 K 151/96, bestätigt durch Beschluss des BFH vom 03.02.1999 - I B 122/97 (BFH/NV 1999, 974) und vom 29.05.2001 - 2 K 139/97, ebenfalls bestätigt durch Beschluss des BFH vom 10.01.2002 - V B 127/01 (…BFH/NV 2002, 683).
- FG Düsseldorf, 10.08.2005 - 5 K 5456/00
Umsatzsteuer; Leistungsaustausch; Gegenleistung; Gesellschafterbeitrag; Entgelt; …
Auch der Sachverhalt des von den Vertretern des Beklagten in der mündlichen Verhandlung vom 10.08.2005 angesprochenen Urteils des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 11.11.2004, 2 K 373/03, DStRE 2005, 895, ist mit dem Streitfall nicht vergleichbar.